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Kassenführung und kein Ende in Sicht

Kasseneinnahmen und -ausgaben sollten täglich aufgezeichnet werden. Eine nachträgliche Erfassung für einen längeren Zeitraum ist offiziell nicht zulässig - zudem ist für jeden Eintrag in das Kassenbuch ein Beleg erforderlich! Sie müssen nummeriert und mit der Nummer im Kassenbuch enthalten sein. Zudem muss der im Kassenbuch ausgewiesene Sollbestand mit dem Istbestand übereinstimmen: Stichwort Kassensturzfähigkeit. Natürlich dürfen im Kassenbuch keine Überschreibungen, Radierungen oder nachträgliche Änderungen vorgenommen werden.

Das klingt sehr bürokratisch und ist für Viele eine große Hürde. Sie können sich helfen lassen und mich in regelmäßigen Abständen als

Unterstützung für die Buchhaltung engagieren.

So bleibt mehr Zeit für das eigene Business :-)

tanja haberkorn officemanagement

Wer schreibt hier?

Ich bin Tanja Haberkorn

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Nordlicht, Papierliebhaberin, Netzwerkerin und
Backoffice-Rückenstärkerin. 

 

Ich betreue seit 2015 freiberuflich kleine und mittelständische Unternehmen, Privatiers, Agenturen, Kreative, Selbstständige.... bei der Organisation als (virtuelle) Assistentin

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